Aktuelles aus der RESIDENZ
Corona-Schutzmaßnahmen
Die neue Coronaschutzverordnung schreibt bindend vor, dass Besuche in Pflegeeinrichtungen nur unter der Einhaltung der 3G Plus Regelung möglich sind.
Bei Betreten und während des gesamten Aufenthalts in der RESIDENZ am Dom besteht FFP2-Maskenpflicht.
Hierzu bestehen für alle Besucher in unserem Schnelltest-Zentrum im Raum Thomas von Aquin folgende Schnelltestmöglichkeiten:
siehe Aushang
Beachten Sie bitte, dass die letzte Testung 15 Minuten vor der Schließung des Schnelltest - Zentrums erfolgt.
Bei Besuchen in der RESIDENZ am Dom gelten folgende Regeln:
Einlass nur mit:
- Impfzertifikat (nicht älter als 6 Monate oder Booster)
- Impfausweis
- Genesenennachweis (nicht älter als 6 Monate)
- Schnelltestbescheinigung (nicht älter als 24 Std.)
- Identitätsnachweis
Bitte unaufgefordert Nachweis an der Rezeption vorlegen.
Schnelltestpflichtig sind:
- Nicht geimpfte Personen
- Alle Personengruppen, Besucher, Mitarbeiter und Dienstleister
Weiterhin sind folgende Hygienebedingungen strikt einzuhalten:
- Eine generelle Anmeldung und Registrierung an der Rezeption
- Einweisung in Hygieneregeln an der Rezeption
- Eintragung ins Besucherregister
- Desinfektion der Hände
- Körpertemperaturmessung mit Stirnthermometer (liegt die gemessene Themperatur über 37,5, wird der Besuch verweigert)
- Ausfüllen des persönlichen Screeningbogens u. Abgabe bei Verlassen des Hauses
- Einhalten des Mindestabstand von 1,5 m
- Kann der Mindestabstand nicht einghalten werden, ist das Tragen der Maske innerhalb der Wohnung verpflichtend
- Niesen und Husten in die Armbeuge
- Nutzen von Einwegtaschentücher anstelle von Stofftaschentüchern
Wir bitten Sie, eigenverantwortlich und zum Schutze unserer Bewohner um strikte Einhaltung der Hygieneregeln. Bei Verweigerung der Mitwirkung muss der Zutritt untersagt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.