Patientenverfügung – was muss ich beachten?

Ein Interview mit Dieter Trimborn von Landenberg, VorsorgeAnwälte Köln

Die „VorsorgeAnwälte Köln“ sind regelmäßig in der RESIDENZ am Dom zu Gast, um unsere Bewohner zu wichtigen Vorsorge-Themen wie Vollmachten, Testament etc. zu informieren. Mitte September stand das Thema Patientenverfügung auf dem Programm.

Im Interview mit inside erklärt Dieter Trimborn von Landenberg noch einmal, welche Punkte man beachten sollte, und warum eine Verfügung so wichtig ist:

Herr Trimborn von Landenberg, wer sollte eine Patientenverfügung haben?
Man ist nie zu jung oder zu gesund. Jeder über 18 sollte sie haben. So wissen Ärzte, z. B. nach einem Unfall, was sich der Betroffene wünschen würde.

Warum ist das Dokument so wichtig?
Die Patientenverfügung sorgt dafür, dass ich meine Entscheidungsfreiheit auch dann ausüben kann, wenn ich dazu körperlich nicht in der Lage bin. Sie hilft mir, wenn ich − z. B. nach einem Schlaganfall − stumm bin. Eine PV macht den Stummen zum Handelnden. Außerdem nimmt sie den Angehörigen die Last, für den Kranken entscheiden zu müssen.

Wie können die VorsorgeAnwälte helfen?
Wir helfen dabei, eine PV so zu gestalten, dass sie dem Menschen, der vor uns sitzt, gerecht wird. Viele besorgen sich Formulare zum Ankreuzen und kreuzen dann einfach alles an, obwohl es ihrem Willen eigentlich gar nicht entspricht, wenn sie genauer darüber nachdenken. Wir fragen kritisch nach und bringen dann alles in eine Form, die juristisch abgesichert ist. Außerdem unterstützen wir Angehörige dabei, Patientenverfügungen durchzusetzen, wenn diese angezweifelt werden. Und auch den Angehörigen von Menschen ohne PV können wir dabei helfen, den Willen des Patienten umzusetzen.

In Ihrem Vortrag sagten Sie, dass nur 3 Prozent der Patienten bei der Erstellung der Verfügung alles richtig machen. Was sind die häufigsten Fehler?
Oft finden wir in PVs ungenaue Formulierungen wie z. B. „Ich möchte nicht unnötig leiden.“ oder „Ich möchte nicht an Schläuchen hängen.“ Solche Sätze lassen Ärzte ratlos zurück, weil sie viel zu allgemein gehalten sind. Außerdem: Eine einfache Kochsalz-Infusion funktioniert ebenfalls über Schläuche. Soll man dann auf sie verzichten? Häufig sind Angaben in PVs auch widersprüchlich. Wenn z. B. ein Organspender schreibt, dass er zu Hause sterben möchte, dann ist das ein Widerspruch in sich. Das eine schließt das andere aus.

Ein anderer häufiger Knackpunkt sind formale Fehler. Wenn Verfügungen so formuliert sind, dass sie nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen, kann das zu Problemen führen.

Dasselbe gilt für fachliche Fehler. Als Laie kann es einem schnell passieren, dass man Fachbegriffe nicht kennt, und so vielleicht eine Dialyse mit künstlicher Ernährung verwechselt.  

Und einer der gravierendsten Fehler ist, die Vertrauensperson, die meinen Willen bzw. meine Patientenverfügung durchsetzen soll, nicht mit ausreichender Vollmacht auszustatten. Denn dann ist die beste Patientenverfügung nichts wert. Eine Person, die ausreichend Vollmacht hat, kann im Ernstfall sogar gegen den Willen der Ärzte entscheiden.

Wo sollte man die Patientenverfügung aufbewahren?
Wir geben unseren Klienten 5 unterzeichnete Originale mit. Original 1 gehört in die Geldbörse. Original 2 sollte beim Hausarzt liegen, Nummer 3 beim Bevollmächtigten und Nummer 4 zu Hause im Ordner „Wichtige Unterlagen“. Nummer 5 kann beliebig aufbewahrt werden. Wichtig: Auf keinen Fall sollte man eine Patientenverfügung im Tresor einschließen. Dort ist sie im Notfall für niemanden greifbar.

Herr Trimborn von Landenberg, vielen Dank für das Gespräch.

 

Neue Termine der VorsorgeAnwälte in der RESIDENZ:

  • Mittwoch, 22.01.2020, 16:00 Uhr: Die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für Singles und Paare, 17:30 Uhr:  Das Testament für Singles und Paare
  • Mittwoch, 22.04.2020, 16:00 Uhr: Soll ich mein Haus verschenken? Sinn und Unsinn lebzeitiger Übertragungen, 17:30 Uhr: Sterben dürfen, wenn es so weit ist. Richtiger Umgang mit der Patientenverfügung

Weitere Infos und ein kostenloser Ratgeber sind unter www.vorsorgevollmacht-anwalt.de erhältlich.

 

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